Kosten
Kostenübersicht #
Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Üblicherweise fallen mindestens diese Leistungen an:
| Nummer | Leistung | Betrag |
|---|---|---|
| 812a | Sprechstunde (50 Minuten) | 134,06 € |
| 855a, 801a | Psychologische Tests | 109,27 € |
| 860a | Biografische Anamnese | 123,34 € |
| 808 | Therapieeinleitung | 53,62 € |
| 812a, 801a | Therapiesitzung (50 Minuten) | 167,58 € |
Kostenübernahme #
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen. Die Rechnung können Sie zur Erstattung bei Ihrem Kostenträger einreichen:
- Private Krankenversicherung: Die Kosten werden üblicherweise vollständig erstattet. Es kann aber Unterschiede je nach Versicherer und Tarif geben.
- Beihilfe und Heilfürsorge: Die Kosten werden üblicherweise vollständig erstattet.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dies setzt voraus, dass Ihnen eine Kassenpraxis schriftlich eine zeitnahe Psychotherapie empfiehlt, Sie aber keinen Therapieplatz finden (in zumutbarer Entfernung und mit einer Wartezeit von höchstens drei Monaten). Wird Ihr Antrag bewilligt, können Sie die Rechnungen zur Erstattung einreichen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.